Wer Deutschland besucht und die doppelte Staatsangehörigkeit hat, muß sich bei der Einreise mit dem deutschen Pass ausweisen und sich den Behörden zu erkennen geben. Wer das nicht tut und mit einem australischen Pass einreist, riskiert eine Geldstrafe von 5000 Euro. Kein Scherz. Das steht in Paragraph 1 des deutschen Passgesetzes.
Bei der Ausreise beide Pässe parat halten, sonst kommt man nach Australien nicht wieder rein.
Also jetzt, wo die doppelte Staatsbürgerschaft in den Schlagzeilen steht, besser das Gesetz befolgen, ehe die Tränen fließen. Gute Reise.