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Verfassungsgerichtshof entscheidet: Ehe für alle auch in Österreich

Ab 2019 dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch in Österreich heiraten. Weil diese bislang nach Einschätzung des VfGH diskrimiert wurden, hob das Höchstgericht die entsprechenden gesetzlichen Regeln auf.

Amendments proposed to the same-sex marriage legislation would wind back a lot of the gains made under anti-discrimination laws.

Source: Getty Images

Die bisher gültige Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft sei laut VfGH diskriminierend, weshalb sie mit 31. Dezember 2018 aufgehoben wird. Seit 2010 war es gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist das älteste Verfassungsgericht weltweit.

Seinem Beschluss ging die Beschwerde zweier Frauen voraus, die in einer eingetragener Partnerschaft leben.

Deren Anwalt Helmut Graupner sprach von einem historischen Tag. „Wir haben auf voller Linie gesiegt. Der VfGH ist damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich das erste Land Europas, das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht. In den anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung (lediglich) auf politischem Weg.“

Mit Österreich öffnet das 16. europäische Land die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner. Neben Kanada, einigen US-Bundesstaaten, vier südamerikanischen Ländern, Südafrika und Neuseeland, wo Homosexuelle bereits heiraten dürfen, steht die Einführung in Australien kurz bevor.

Künftige Regierungspartner und Kirche unzufrieden

Dass über den Kopf der Politik hinweg entschieden wurde, löst bei jenen Parteien wenig Begeisterung aus, die aller Voraussicht nach Österreichs künftige Regierung stellen. ÖVP und FPÖ stecken in Koalitionsverhandlungen, die noch im Dezember zum Abschluss gebracht werden sollen.

Beide Parteien hatten sich bisher gegen eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Dass sie als Koalition die Einführung verhindern, gilt aber als unwahrscheinlich. Für eine entsprechende Verfassungsänderung bedarf es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, die derzeit nicht vorliegt.

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn erklärte in einer Aussendung: „Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau."


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By Maria Schaller




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