Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe betont: „Es gab für uns keinerlei Anhaltspunkte für eine Eigen- oder Fremdgefährdung, und auch durch Dritte waren uns solche Erkenntnisse nicht bekannt.“ Der spätere Täter – Jens Alexander R. hatte vor der Tat mehrfach schriftlich und persönlich Kontakt zum sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Münster.
In einer Massen-Mail vom 29. März hatte der Täter – wie die Lokalzeitung die Westfählischen Nachrichten berichtet – indirekt Selbstmordabsichten geäußert. Das Schreiben enthält aber keine Hinweise darüber, dass der Mann weitere Menschen mit in den Tod reißen wollte. Nach dem Absenden dieser Mail an einen großen Verteilerkreis fuhren Polizeibeamte zur Wohnung des späteren Amoktäters, traffen ihn aber nicht an, sondern fanden nur einen Zettel an der Tür.
Jetzt versuchen die Ermittler zu klären, warum er weitere Opfer mit in den Tod riss. Zumal er wohl über einen Plan B nachgedacht hatte. In der Wohnung des Täters in Münster fanden die Polizisten mehrere Gasflaschen sowie Kanister mit Bioethanol und Benzin. Auch ein über einen Balken gelegtes Hanfseil mit Henkersknoten wurde gefunden. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul wurden in den zwei Wohnungen des Täters in Dresden und Pirna unbrauchbar gemachte Deko-Waffen gefunden.
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt sagte, für die Suizidabsicht des Täters spreche auch die Tatsache, dass er sich unmittelbar nach dem Stillstand des Fahrzeugs erschoss. Im Magazin der Pistole hätten sich noch weitere Patronen befunden. Nach Informationen des NRW-Innenministeriums war der Täter, ein Industriedesigner, weder in Besitz eines Waffenscheins noch einer Waffenbesitzkarte.
«Offensichtlich wollte sich der Täter nach der Todesfahrt direkt selber richten», bekräftigte der Leiter der Ermittlungskommission, Kriminalhauptkommissar Joachim Poll, in der Mitteilung. Warum der Täter den Vorplatz des Restaurants in der Münsteraner Innenstadt als Ziel seiner Todesfahrt gewählt hat, sei aber weiter unklar. Bislang habe man keine Beziehung des Täters zum Tatort herstellen können.
Wichtig sei den Ermittlern auch zu klären, wie der Mann in den Besitz der Waffe gelangte, die im ehemaligen Jugoslawien hergestellt wurde. Dabei spiele auch die Frage eine Rolle, ob diese Waffe schon einmal im Zusammenhang mit einer Straftat zum Einsatz kam.
«Bei einer Gesamtschau der Indizien sind wir uns sicher, der Täter handelte in Suizidabsicht», unterstrich Poll. Diese eindeutige Absicht habe der Mann entgegen anderslautender Berichte im Zeitraum vor der Tat weder dargelegt noch gegenüber Dritten geäußert.
«Die mehrfach wahllos an Dritte übersandten Nachrichten enthalten keine ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung. Sie sind jedoch Ausdruck einer zumindest temporären, psychischen Labilität», hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Ermittler weiter.
Die Ermittlungskommission werte weiterhin alle Hinweise aus, befrage Zeugen und untersuche die sichergestellten Spuren und Beweismittel. Allein über das Hinweisportal des BKA seien bislang rund 40 Dateien hochgeladen worden. Immer noch meldeten sich Menschen und wollten die Ermittlungsarbeit der Polizei mit ihren Hinweisen unterstützen.
Als der 48 Jahre alte Jens R. am Samstag seinen Campingbus in die Menschenmenge steuerte, wurden eine 51-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann getötet. Nach wie vor schwebten am Montag drei der Verletzten in Lebensgefahr. Insgesamt waren bei der blutigen Tat etwa 20 Menschen verletzt worden, die meisten aus der Region Münster.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) rechnet damit, dass Kommunen sich nach den Ereignissen in Münster erneut Gedanken über die Sicherheit in ihren Innenstädten machen.
Am Montag kam die NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz mit den Betroffenen und den Verletzten in Münster zusammen . Über ihren Sprecher rief sie dazu auf, die unschuldigen Betroffenen einer Tat wie in Münster nicht zu vergessen. «Nach einer tragischen und blutigen Tat wie dieser ist es wichtig, den Opfern die Hilfe anzubieten, die sie benötigen, kurzfristig und auch auf lange Sicht», sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Justizministeriums.
